Vereine, die mehrere Sportarten betreiben, organisieren diese normalerweise in eigenständigen Abteilungen, Sparten oder Sektionen, die durch den Gesamtverein eingerichtet werden.
Je größer aber ein Verein ist und je mehr Abteilungen existieren, möglicherweise auf verschiedenen Sportanlagen, umso schwieriger gestaltet sich die Verwaltung des Gesamtvereins.
Damit die Abteilungsleiter schneller und direkter die Mitglieder kontaktieren können wurde die Geschäftsmail und die Private Mail Adress in die Vertragsstruktur integriert, somit ist eine sofortige Reaktionzeit implementiert.
Anders als beim Vereinsverband (z.B. die Fachverbände), wo die Mitgliedsvereine ihre juristische Eigenständigkeit behalten, sind Abteilungen juristisch unselbständig (§ 54 BGB).
Der Abteilungsvorstand ist daher nicht berechtigt Rechtsgeschäfte zu tätigen. Auch darf er nicht im Namen des Gesamtvereins wirksam werden.
Alle Verträge, ob für Übungsleiter, die Sportstättennutzung oder den Kauf von Gerätschaften usw. kann nur der Vorstand des Gesamtvereins abschließen.
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