Die EU-Datenschutz-Grundverordung wurde nach EU Recht angepasst am 09.03.2018 angepasst.
Die DSGVO erweitert die Rechte von natürlichen Personen im Sinne der informationellen Selbstbestimmung, zum Beispiel durch strengere Anforderungen an eine rechtsgültige Zustimmung zur Datenverarbeitung, durch erweiterte Informationspflichten seitens des Verantwortlichen und durch die Rechte auf Datenportabilität und Datenlöschung („Recht auf Vergessenwerden“).
Als personenbezogene Daten werden alle Informationen bezeichnet, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen. Dazu zählen unter anderem Namen, Postadressen, IP-Adressen und Cookies, Bank-/Kontoinformationen, physische, physiologische, medizinische oder genetische Informationen oder Informationen über die kulturelle Identität.
Aufgrund des sogenannten Marktortprinzips sind sämtliche Unternehmen von der DSGVO betroffen, die Daten von Personen in der Union verarbeiten; also auch solche, die selbst keine Niederlassung in der EU haben, aber zum Beispiel Waren oder Dienstleistungen für in der EU ansässige Kunden anbieten.
Da bei Nichteinhaltung der DSGVO empfindliche Geldbußen drohen, sollten Sie sich jetzt auf die neuen Anforderungen vorbereiten und einen Compliance-Plan erstellen. Tipps für vier konkrete Schritte:
Finden Sie heraus, welche personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen vorhanden und wo diese gespeichert sind.
Legen Sie fest, wie personenbezogene Daten genutzt werden und wie darauf zugegriffen wird.
Richten Sie Sicherheitskontrollen ein, um Schwachstellen und Datenschutzverletzungen zu verhindern sowie diese im Falle eines Verstoßes schnell zu erkennen und darauf zu reagieren.
Bewahren Sie benötigte Dokumentationen auf, und verwalten Sie Datenanfragen und Benachrichtigungen zu Datenschutzverletzungen.
IMASS Deutschland
Mozartweg 5
73457 Essingen
+49 7365 921633
info@imass.de
Facebook Seite
Neueste Kommentare