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SEPA Unterschied : SSDCORE / COR1 / B2B

SEPA-Basislastschrift mit verkürzter Vorlauffrist (COR1)

08.11.2013 Dip.Ing.Peter Fausel

Im neuen EU-weit geltenden SEPA-Verfahren, das zum 01. Februar 2014 in Kraft tritt, muss eine SEPA-Lastschrift mit einem Vorlauf einer bestimmten Anzahl an Tagen vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin die Bank des Debitors erreichen. Diese Frist wird als Vorlauffrist bezeichnet, die sich je nach Lastschriftart und Lastschrifttyp unterscheidet.

SEPA-Firmenlastschriften müssen einen Banktag vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen.

Für SEPA-Basislastschriften ist bislang eine Vorlauffrist von fünf Banktagen bei einer Einmal- bzw. Erstlastschrift und von zwei Banktagen bei einer Folgelastschrift vorgesehen.

Eine Anpassung des Regelwerks für die SEPA-Basislastschrift soll nun ab November 2013 die Möglichkeit anbieten, diese Vorlauffrist zu verkürzen (Option COR1): Diese Frist – so geplant – kann ab dem 04.November 2013 nur noch einen Banktag (für Einmal-, Erst- und Folgelastschriften) betragen. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat die Voraussetzungen für die Option COR1 bereits geschaffen.

SEPA Vergleich: SDD CORE vs. SDD B2B

Kriterium SDD CORE/COR1 Lastschrift(SEPA Basislastschrift) SDD B2B Lastschrift(SEPA-Firmenlastschrift)
Interbanken Regelwerk EPC Rulebook „SDD CORE“ EPC Rulebook „SDD B2B“
Mandat Basislastschrift Mandat Firmenlastschrift Mandat
Mandatserteilung Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger und die Bank (Zahlstelle) des Zahlungspflichtigen Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger und die Bank (Zahlstelle) des Zahlungspflichtigen
Mandatsüberleitung Auf Basis einer geplanten AGB Änderung der Banken können gültige Lastschrifteinzugsermächtigungen in SEPA Basis Lastschriftmandate umgedeutet werden Keine Umdeutung/Überleitungsregelung 
Mandatsprüfung Zahlstelle nicht erforderlich Mandat muss vor dem erstem Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
Gläubiger ID Erforderlich Erforderlich
Mandats ID Erforderlich Erforderlich
Mandatsgültigkeit Das Mandat ist gültig bis zur Kündigung durch den Debitor (gegenüber seiner Bank oder dem Kreditor). Es verliert seine Gültigkeit, wenn seit dem Fälligkeitstermin der letzten gültigen Lastschrift mehr als 36 Monate vergangen sind.
Datenformat XML (Kennzeichnung als CORE oder COR1) XML (Kennzeichnung als B2B)
Pre Notification Der Kreditor muss eine Vorankündigung für jede Lastschrift unter Angabe:» Betrag» Fälligkeitstermin

» Kreditor ID (Gläubiger ID)

» Mandats ID

mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin versenden. Kurze Fristen können bilateral vereinbart werden.

Rückgabe Lastschrift durch Debitor Bank 5 TARGET2 Arbeitstage 2 TARGET2 Arbeitstage
spätester Zeitpunkt für die Verrechnung einer Rückgabe durch die Bank des Debitors nach der Verrechnung der zugrunde liegenden Lastschrift.
Rückgabe autorisierter Lastschrift durch Debitor Der Debitor hat das Recht, innerhalb einer Frist von 8 Wochennach Belastung der Lastschrift, diese zurückzugeben Eine eingelöste Lastschrift kann durch den Debitor nicht mehr zurückgegeben werden.
Rückgabe NICHT autorisierter Lastschrift durch Debitor Der Debitor hat das Recht, innerhalb einer Frist von 13 Monaten nach Belastung, eine nicht autorisierte Lastschrift zurückzugeben.
Rückgabeverfahren Die Art und Weise, wie die Rückgabe einer nicht autorisierten Lastschrift abzuwickeln ist, ist in dem Regelwerk des EPC festgelegt Die Art und Weise, wie die Rückgabe einer nicht autorisierten Lastschrift abzuwickeln ist, ist in dem Regelwerk des EPC nicht festgelegt.Die Rückgabe erfolgt aufgrund bilateraler Absprachen zwischen der Bank des Debitors und der Bank des Kreditors.
Rückweisung einer Lastschrift Vor der Belastung einer Lastschrift kann der Debitor von seiner Bank verlangen, eine Lastschrift zurückzuweisen (vor dem Interbank Verrechnungsdatum) oder zurückzugeben (nach dem Interbank Verrechnungsdatum).
Lastschrift Typ Es wird unterschieden zwischen:» Erstlastschrift» Folgelastschrift

» Einmallastschrift

» Letzte Lastschrift

Vorlauffristen Eine Erstlastschrift oder eine Einmallastschrift muss mindestens 5 TARGET2 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin und darf nicht früher als 14 Kalendertage bei der Bank des Debitors eintreffen.Allen anderen Lastschriften müssen mindestens 2 TARGET2 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin und darf nicht früher als 14 Kalendertage bei der Bank des Debitors eintreffen

 

Bei einer optionalen COR1 Lastschrift reduziert sich die Vorlauffrist auf 1 TARGET2 Arbeitstag (analog zu B2B)

Eine Erstlastschrift oder eine Einmallastschrift muss mindestens 1 TARGET2 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin und darf nicht früher als 14 Kalendertage bei der Bank des Debitors eintreffen.
Prüfpflicht durch die Bank des Debitors Jede vorgelegte Lastschrift muss dem Konto des Debitors belastet werden, wenn der Status des Kontos dieses erlaubt.Darüber hinaus kann die Bank des Debitors im Rahmen eines AOS, den sie mit dem Debitor vereinbart, zusätzliche Prüfungen durchführen. Aufgrund des fehlenden Rückgaberechts durch den Debitor und der möglichen hohen Beträge ist die Bank des Debitors verpflichtet zu überprüfen, ob die Lastschrift mit den Daten des B2B Mandats übereinstimmt, bevor sie die Lastschrift einlöst.
Verpflichtung der Debitorbank, die Mandatsdaten zu verwalten Die Debitorbank kann im Rahmen eines AOS ihren Kunden einen entsprechenden Service anbieten. Die Bank des Debitors muss die Mandatsdaten verwalten, damit sin in der Alge ist, eingehende Lastschriften gegen die Mandatsdaten zu prüfen.
Verpflichtung des Debitors, seine Bank über eine Mandatsankündigung zu informieren Nicht Bestandteil des Regelwerkes Der Debitor ist verpflichtet, eine Mandatskündigung seiner Bank mitzuteilen.
Erreichbare Debitoren SEAP CORE/COR1 Lastschrift kann sowohl im B2B als auch im B2C Bereich eingesetzt werden. Die B2B Lastschrift darf nur im B2B Bereich eingesetzt werden. Der Debitor darf kein Endverbraucher sein.

Die Unterscheidung zwischen einer CORE und B2B Lastschrift erfolgt in der Service ID im File Header „COR” oder „B2B”und auf Transaktionsebene über das Datenelement <Payment Type Information> <LocalInstrument> <Code> mit der Belegung: CORE oder B2B.

Wichtigste Fristen bei den SEPA Lastschriftverfahren

Kriterien SDD CORE SDD B2B
Fälligkeitsdatum = Belastung des Schuldners D D
Vorinformation des Kunden (falls nicht anders vereinbart) D-14 KT D-14 KT
Einreichung Erst- und Einmallastschrift * D-5 BT D-1 BT
Einreichung Folgelastschriften * D-2 BT D-1 BT
Spätestens Rückgabe durch Bank D+5 BT D+2 BT
Rückgaben durch Schuldner (autorisierte Transaktionen) D+8 KW Nicht möglich
Rückgaben durch Schuldner (unautorisierte Transaktionen) D+13 Monate Nicht möglich
Verfall des Mandats bei Nichtnutzung D+36 Monate D+36 Monate
KT = Kalendertage, BT = Bankarbeitstage, KW = Kalenderwochen
* bei COR1 = D-1 BT

Vergleich: SEPA XML Lastschrift – vs. DTA Lastschrift (Altverfahren)

Kriterium XML Lastschrift(SEPA) DTA Lastschrift(Einzugsermächtigung)
Anwendungsbereich 32 europäische Länder / EUR Deutschland / EUR
Kundenidentifikation IBAN und BIC Kontonummer und Bankleitzahl
Authentifizierung Mandat mit neuen Daten wie Gläubiger-Identifikationsnummer oder Mandatsreferenz; Mandatverfällt nach 36 Monaten ohne Nutzung Einzugsermächtigung (gilt bisauf Widerruf)
Lastschrift-Vorlage beim Kreditinstitutdes Debitors Core: Spätestens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei einmaliger oder erster Lastschrift 2 Bankarbeitstagebei Folgelastschriften 

B2B: Spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit

Am Tag der Fälligkeit(„Sicht-Lastschrift“)
Rückgabefristen beiWiderspruch Core: Bis 8 Wochen nach BelastungB2B: keine Rückgabe nach Einlösung

 

Bis 13 Monate nach Belastung falls kein Mandat oder kein gültiges Mandat vorliegt

8 Wochen nach Belastung seit Einführung der Payment Services Directive (PSD) im November 2009(davor 6 Wochen nach Eingang Rechnungsabschluss)

Die Widerspruchsfristen für Zahlungspflichtige von acht Wochen bei autorisierten SEPA-Basislastschriften und 13 Monaten bei nicht-autorisierten SEPA-Basislastschriften (Einzug ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat) bleiben hiervon unberührt.

DATEV wird – sobald die verkürzte Vorlauffrist umgesetzt werden kann – die Option COR1 voraussichtlich über ein Service-Release zur Verfügung stellen.

Sofern Sie die verkürzte Vorlauffrist nutzen möchten, sollten Sie bei Ihrer Bank erfragen, ob diese das Verfahren unterstützt.

2 Gedanken zu SEPA Unterschied : SSDCORE / COR1 / B2B

  • Sehr gute Übersicht. Vielen Dank.
    In der Tabelle gibt’s einen Fehler bei Zeile “Rückgabe nicht autorisierter Lastschriften”, Spalte “B2B”. Dort steht “nicht möglich”. Aus dem Fließtext ergibt sich jedoch eine Frist von D + 13 M.

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